29.10.2026 | Ausgabe Deutschland & EU | Live Redaktion
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EZB Zinsentscheidung: Festgeld-Zinsen erreichen Jahreshöchststand von 4,10 % p.a.

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Ratgeber

Zinserträge richtig versteuern: Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer

Zinserträge richtig versteuern: Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. So optimieren Sie Ihre Steuerlast bei Festgeld und Tagesgeld legal.

Zinserträge aus Festgeld und Tagesgeld unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Sparerpauschbetrag befreit Kapitalerträge bis 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) von der Steuer. Dafür müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.

Tipp: Verteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag sinnvoll auf alle Banken, bei denen Sie Erträge erwarten. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.

Bei Zinserträgen aus dem EU-Ausland kommt häufig eine ausländische Quellensteuer hinzu. Diese kann in der Regel über die Steuererklärung angerechnet werden.

Alternative für Geringverdiener: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und zahlen gar keine Steuer auf Zinserträge.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Die Festgeldzinscheck-Redaktion empfiehlt, vor jeder Anlageentscheidung eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.